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Voraussetzungen für Bestellung eines Notgeschäftsführers bzw Notliquidators

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Die Voraussetzungen für die Bestellung eines Notgeschäftsführers sind streng auszulegen.

Sie sind nur gegeben, wenn glaubhaft gemacht wird, dass ohne unverzügliche Abhilfe Nachteile für

die Gesellschaft,

ihre Gesellschafter oder

für Dritte

drohen.

Die Rechtmäßigkeit der Handlungen und Unterlassungen eines gegenwärtigen Geschäftsführers ist dabei nicht Prüfungsmaßstab.

§ 15a GmbHG gilt auch für die Bestellung eines Notliquidators.

  • GES 2019, 131
  • Notgeschäftsführer
  • Gesellschaftsrecht
  • § 15a GmbHG
  • § 92 Abs 1 GmbHG
  • § 89 Abs 2 GmbHG
  • Notliquidator
  • OGH, 27.02.2019, 6 Ob 26/19w

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