VwGH zur verdeckten Ausschüttung und zum Vorteilsausgleich
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 18
- Angrenzendes Steuerrecht, 2847 Wörter
- Seiten 151 -155
- https://doi.org/10.33196/ges201903015101
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Überlässt ein Alleingesellschafter einer GmbH die aus von ihm persönlich durchgeführten Beratungstätigkeiten erzielten Einnahmen seiner GmbH und übernimmt die GmbH die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen, kann bei einer durch die Abgabenbehörde vorgenommenen Zurechnung der Einkünfte an den Alleingesellschafter nach Ansicht des VwGH ein konkludenter Vorteilsausgleich angenommen werden. Das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung kann in diesem Fall verneint werden.
Übernimmt hingegen eine GmbH die Aufwendungen der privaten Lebensführung des Gesellschafters oder einer dem Gesellschafter nahestehenden Person, zB Steuerberatungskosten des Gesellschafters und seiner Ehefrau, liegt im Zweifel eine verdeckte Ausschüttung iSd § 8 Abs 2 KStG vor – der Vorteilsausgleich greift insoweit nicht.
- Raab, Melanie
- Renner, Bernhard
- VwGH, 22.11.2018, Ra 2018/15/0037
- Gesellschaftsrecht
- GES 2019, 151
- § 8 Abs 2 KStG
- BFG, 07.02.2018, RV/3100571/2017
- Verdeckte Ausschüttung
- Zurechnung
- Vorteilsausgleich