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Vorzeitige Amtsniederlegung eines Vorstandsmitgliedes aus wichtigem Grund

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Ein Vorstandsmitglied einer AG ist nur bei wesentlichen Vertragsverletzungen zur sofortigen Amtsniederlegung und Austritt aus dem Anstellungsvertrag berechtigt.

Das ist nur dann der Fall, wenn ihm eine weitere Aufrechterhaltung nicht zugemutet werden kann.

In anderen Fällen kann sich das Vorstandsmitglied gegen die Vertragsverletzung wehren, etwa eine Feststellungsklage einbringen.

  • § 75 AktG
  • GES 2019, 135
  • Gesellschaftsrecht
  • Amtsniederlegung
  • § 26 AngG idF analog
  • OGH, 27.02.2019, 6 Ob 29/19m
  • Vorstandsmitglied
  • AG

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