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Reiner, Michael

Was sind grenzüberschreitende Pensionskassengeschäfte?

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Für Pensionskassen (PK) gelten für das grenzüberschreitende Geschäft besondere aufsichtsrechtliche Vorgaben. Fraglich kann aber schon sein, wann aus rechtlicher Perspektive überhaupt ein grenzüberschreitendes Geschäft vorliegt. Der Beitrag greift dazu einen Fall auf, der in der Praxis immer wieder für Unklarheiten sorgt: Eine österr PK schließt einen PK-Vertrag mit einem ausl Arbeitgeber, der für jene Arbeitnehmer des Arbeitgebers gilt, die dauerhaft in Österreich beschäftigt sind. Ist das aufsichtsrechtlich ein grenzüberschreitendes Geschäft? Falls ja, käme es zu einem sog Notifikationsverfahren zwischen der österr FMA und der ausl Aufsichtsbehörde sowie zu einer dauerhaften Aufgabenteilung bei der laufenden Beaufsichtigung. Zwar hat die für PK einschlägige EbAV-II-RL der EU einen Klärungsversuch für die Tatbestandsvoraussetzungen eines grenzüberschreitenden Geschäfts unternommen; eine entsprechende Umsetzung im PKG wurde bisher aber verabsäumt. Eine nähere Analyse zeigt, dass nach dem PKG de lege lata trotzdem eine überzeugende Lösung möglich ist, die auch der EbAV-II-RL entspricht.

  • Reiner, Michael
  • FMA
  • Versicherungsaufsicht
  • Pensionskassen
  • Pensionskassenaufsicht
  • JEL-Classification: K 22, K 31
  • EbAV-II-RL
  • Rom-I-VO
  • grenzüberschreitendes Pensionskassengeschäft
  • Entsendung
  • IPR
  • OEBA 2020, 320
  • Betriebspension
  • Arbeitsrecht

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