


Zur laesio enormis beim Optionsvertrag
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 68
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 1743 Wörter, Seiten 352-354
20,00 €
inkl MwSt




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§§ 863, 934, 935 ABGB. Die Anfechtung eines Optionsvertrags wegen laesio enormis ist gemäß § 935 ABGB dann ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner die Sache aus besonderer Vorliebe übernommen hat. Erklären die Parteien im Optionsvertrag, aus diesem Grund auf eine Anfechtung wegen laesio enormis zu verzichten, muss der Vertragspartner diese Regelung auch dann gegen sich gelten lassen, wenn er die Urkunde ungelesen unterschrieben hat. Eine allgemeine Rechtspflicht, den Vertragspartner über alle Umstände aufzuklären, die auf seine Entscheidung einen Einfluss haben können, besteht nicht.
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- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
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- oeba-Slg 2020/2668
- OGH, 28.11.2019, 9 Ob 69/19s
§§ 863, 934, 935 ABGB. Die Anfechtung eines Optionsvertrags wegen laesio enormis ist gemäß § 935 ABGB dann ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner die Sache aus besonderer Vorliebe übernommen hat. Erklären die Parteien im Optionsvertrag, aus diesem Grund auf eine Anfechtung wegen laesio enormis zu verzichten, muss der Vertragspartner diese Regelung auch dann gegen sich gelten lassen, wenn er die Urkunde ungelesen unterschrieben hat. Eine allgemeine Rechtspflicht, den Vertragspartner über alle Umstände aufzuklären, die auf seine Entscheidung einen Einfluss haben können, besteht nicht.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- oeba-Slg 2020/2668
- OGH, 28.11.2019, 9 Ob 69/19s