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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Zur Rekurslegitimation von Insolvenzgläubigern nicht fälliger Forderungen

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§ 58 ASVG; §§ 70, 71c IO; § 71c KO. Auch Gläubiger nicht fälliger Forderungen sind legitimiert, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen und die Abweisung ihres Antrages anzufechten.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • oeba-Slg 2020/2671
  • OGH, 25.10.2019, 8 Ob 82/19w

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