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Zur Abtretung des grundbücherlichen Löschungsanspruchs

Autor

Kellner, Markus/​Liebel, Fabian
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEBABand 68
Inhalt:
Rechtsprechung des OGH
Umfang:
1002 Wörter, Seiten 351-352

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§§ 577, 578, 914, 1368, 1369, 1392 ABGB; §§ 61, 63 GBG. Auf die Abtretung eines Löschungsanspruchs kommen die allgemeinen Grundsätze der §§ 1392 ff ABGB zur Anwendung. Die Abtretungsvereinbarung ist daher an keine Form gebunden; sie muss also nicht schriftlich erfolgen, sondern es sind auch mündliche und schlüssige Abreden zulässig.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • OGH, 19.11.2019, 10 Ob 70/19w
  • oeba-Slg 2020/2667

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