


Zur Abtretung des grundbücherlichen Löschungsanspruchs
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 68
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 1002 Wörter, Seiten 351-352
20,00 €
inkl MwSt




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§§ 577, 578, 914, 1368, 1369, 1392 ABGB; §§ 61, 63 GBG. Auf die Abtretung eines Löschungsanspruchs kommen die allgemeinen Grundsätze der §§ 1392 ff ABGB zur Anwendung. Die Abtretungsvereinbarung ist daher an keine Form gebunden; sie muss also nicht schriftlich erfolgen, sondern es sind auch mündliche und schlüssige Abreden zulässig.
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- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
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- OGH, 19.11.2019, 10 Ob 70/19w
- oeba-Slg 2020/2667
§§ 577, 578, 914, 1368, 1369, 1392 ABGB; §§ 61, 63 GBG. Auf die Abtretung eines Löschungsanspruchs kommen die allgemeinen Grundsätze der §§ 1392 ff ABGB zur Anwendung. Die Abtretungsvereinbarung ist daher an keine Form gebunden; sie muss also nicht schriftlich erfolgen, sondern es sind auch mündliche und schlüssige Abreden zulässig.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- OGH, 19.11.2019, 10 Ob 70/19w
- oeba-Slg 2020/2667