


Zum „Spätrücktritt“ vom Lebensversicherungsvertrag
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 68
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 2976 Wörter, Seiten 345-348
20,00 €
inkl MwSt




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§§ 165a, 178 VersVG. Die Rücktrittsfrist bei einem Lebensversicherungsvertrag beginnt auch dann ab dem Zeitpunkt zu laufen, da der Versicherungsnehmer davon in Kenntnis gesetzt wird, dass der Vertrag geschlossen ist, wenn in der Belehrung über das Rücktrittsrecht nicht angegeben wurde, dass die Erklärung des Rücktritts keiner besonderen Form bedarf.
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- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
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- OGH, 10.02.2020, 7 Ob 4/20v
- oeba-Slg 2020/2664
§§ 165a, 178 VersVG. Die Rücktrittsfrist bei einem Lebensversicherungsvertrag beginnt auch dann ab dem Zeitpunkt zu laufen, da der Versicherungsnehmer davon in Kenntnis gesetzt wird, dass der Vertrag geschlossen ist, wenn in der Belehrung über das Rücktrittsrecht nicht angegeben wurde, dass die Erklärung des Rücktritts keiner besonderen Form bedarf.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- OGH, 10.02.2020, 7 Ob 4/20v
- oeba-Slg 2020/2664