


Zum Übergangsrecht des IRÄG 2017.
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 67
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 1585 Wörter, Seiten 758-759
20,00 €
inkl MwSt




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§§ 6, 7 ABGB; §§ 198, 281 IO. Die Bestimmung des § 281 IO ist in teleologischer Reduktion nur anzuwenden, wenn ein am Stichtag laufender Zahlungsplan bis zur Antragstellung erfüllt wurde, ohne dass Forderungen wiederaufgelebt wären. Liegen bei Antragstellung bereits Zahlungsverzug und Mahnung vor, dann ist die Frist des § 198 Abs 1 IO analog anzuwenden, um ein Wiederaufleben zu verhindern.
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- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
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- oeba-Slg 2019/2613
- OGH, 24.05.2019, 8 Ob 50/19i
§§ 6, 7 ABGB; §§ 198, 281 IO. Die Bestimmung des § 281 IO ist in teleologischer Reduktion nur anzuwenden, wenn ein am Stichtag laufender Zahlungsplan bis zur Antragstellung erfüllt wurde, ohne dass Forderungen wiederaufgelebt wären. Liegen bei Antragstellung bereits Zahlungsverzug und Mahnung vor, dann ist die Frist des § 198 Abs 1 IO analog anzuwenden, um ein Wiederaufleben zu verhindern.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- oeba-Slg 2019/2613
- OGH, 24.05.2019, 8 Ob 50/19i