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Zum Übergangsrecht des IRÄG 2017.

Autor

Kellner, Markus/​Liebel, Fabian
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEBABand 67
Inhalt:
Rechtsprechung des OGH
Umfang:
1585 Wörter, Seiten 758-759

20,00 €

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§§ 6, 7 ABGB; §§ 198, 281 IO. Die Bestimmung des § 281 IO ist in teleologischer Reduktion nur anzuwenden, wenn ein am Stichtag laufender Zahlungsplan bis zur Antragstellung erfüllt wurde, ohne dass Forderungen wiederaufgelebt wären. Liegen bei Antragstellung bereits Zahlungsverzug und Mahnung vor, dann ist die Frist des § 198 Abs 1 IO analog anzuwenden, um ein Wiederaufleben zu verhindern.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • oeba-Slg 2019/2613
  • OGH, 24.05.2019, 8 Ob 50/19i

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