Zum Hauptinhalt springen

§ 3 Abs 1 VbVG als alternativer Mischtatbestand und die Bemessung der Verbandsgeldbuße im Finanzstrafverfahren

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

§ 3 Abs 1 VbVG normiert einen alternativen Mischtatbestand, womit es unter dem Aspekt rechtsrichtiger Subsumtion insoweit gleichgültig ist, welche der Tatbestandsvarianten des § 3 Abs 1 VbVG verwirklicht worden ist, das heißt, ob die Tat zugunsten des belangten Verbandes begangen worden ist (§ 3 Abs 1 Z 1 VbVG) oder durch sie Pflichten verletzt worden sind, die den Verband treffen (§ 3 Abs 1 Z 2 VbVG).

§ 5 VbVG regelt die Bemessung der „Anzahl der Tagessätze“ und ist auf Verbandsgeldbußen nach dem FinStrG nicht unmittelbar anwendbar. Einer Heranziehung der in § 5 Abs 2 und 3 VbVG genannten Erschwerungs- und Milderungsgründe bei der Bemessung einer nach dem FinStrG zu bestimmenden Verbandsgeldbuße steht nichts entgegen.

  • § 5 VbVG
  • § 3 Abs 1 VbVG
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • JBL 2018, 740
  • OGH, 09.05.2018, 13 Os 25/18b
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht
  • LG Innsbruck, 20.10.2017, 39 Hv 57/17g

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!