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Ergänzende Vertragsauslegung im Verbandsprozess nach § 28a KSchG?

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Die Frage, ob im Licht der Judikatur des EuGH nach Nichtigerklärung einer Vertragsklausel eine ergänzende Vertragsauslegung zulässig ist, kann nicht im Verbandsprozess geklärt werden. Die Zulässigkeit und gegebenenfalls der Inhalt einer zur Lückenfüllung vorzunehmenden ergänzenden Vertragsauslegung müssen mangels Einigung der Parteien dem Gericht vorbehalten bleiben und erforderlichenfalls im Individualprozess geklärt werden.

  • JBL 2018, 722
  • Öffentliches Recht
  • § 28a KSchG
  • HG Wien, 23.01.2017, 19 Cg 65/16d
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht
  • OLG Wien, 30.06.2017, 4 R 45/17t
  • OGH, 21.03.2018, 7 Ob 168/17g

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