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Wirkliche Übergabe von Wertpapieren oder Kontoguthaben auf einem Depot

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Wertpapiere auf einem Depot oder Guthaben auf einem Konto werden schon dadurch iS von § 943 ABGB, § 1 lit d NotAktsG wirklich übergeben, dass der Geschenkgeber dem Geschenknehmer – etwa durch Begründung einer Mitinhaberschaft – die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einräumt, darüber ohne sein weiteres Mitwirken zu verfügen. Das Einräumen einer ausschließlichen Verfügungsbefugnis ist nicht erforderlich.

  • OLG Wien, 10.05.2017, 11 R 17/17a
  • LGZ Wien, 30.09.2016, 21 Cg 7/16b
  • § 943 ABGB
  • OGH verstärkter Senat, 03.05.2018, 2 Ob 122/17f
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • JBL 2018, 713
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 1 lit d NotAktsG
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht

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