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Heft 11, November 2018, Band 140
Einsicht des Hinzurechnungsberechtigten in Aktenteile, die Informationen über die Höhe einer hinzuzurechnenden Schenkung enthalten
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 140
- Rechtsprechung, 1680 Wörter
- Seiten 728-730
- https://doi.org/10.33196/jbl201811072801
30,00 €
inkl MwStEinem nach § 781 ABGB idF des ErbRÄG 2015 Hinzurechnungsberechtigten ist im Hinblick auf § 786 ABGB idF des ErbRÄG 2015 ein rechtliches Interesse an der Einsichtnahme in die relevanten Aktenteile eines Akts, aus dem sich Informationen über die Höhe einer hinzuzurechnenden Schenkung ergeben, grundsätzlich zuzubilligen; ob und in welchem Ausmaß die Akteneinsicht zu gewähren ist, hängt davon ab, inwieweit überwiegende berechtigte Interessen eines anderen oder überwiegende öffentliche Interessen iS des § 26 Abs 2 S 1 DSG 2000 der Akteneinsicht entgegenstehen.
- § 781 ABGB idF BGBl I 87/2015
- Öffentliches Recht
- LG Steyr, 08.01.2018, 1 R 213/17t
- § 219 ZPO
- Straf- und Strafprozessrecht
- § 22 AußStrG
- Europa- und Völkerrecht
- OGH, 25.04.2018, 2 Ob 52/18p
- Allgemeines Privatrecht
- BG Steyr, 30.10.2017, 26 A 1036/16a
- JBL 2018, 728
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
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