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Einsicht des Hinzurechnungsberechtigten in Aktenteile, die Informationen über die Höhe einer hinzuzurechnenden Schenkung enthalten

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 140
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1680 Wörter, Seiten 728-730

30,00 €

inkl MwSt

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Einem nach § 781 ABGB idF des ErbRÄG 2015 Hinzurechnungsberechtigten ist im Hinblick auf § 786 ABGB idF des ErbRÄG 2015 ein rechtliches Interesse an der Einsichtnahme in die relevanten Aktenteile eines Akts, aus dem sich Informationen über die Höhe einer hinzuzurechnenden Schenkung ergeben, grundsätzlich zuzubilligen; ob und in welchem Ausmaß die Akteneinsicht zu gewähren ist, hängt davon ab, inwieweit überwiegende berechtigte Interessen eines anderen oder überwiegende öffentliche Interessen iS des § 26 Abs 2 S 1 DSG 2000 der Akteneinsicht entgegenstehen.

  • § 781 ABGB idF BGBl I 87/2015
  • Öffentliches Recht
  • LG Steyr, 08.01.2018, 1 R 213/17t
  • § 219 ZPO
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • § 22 AußStrG
  • Europa- und Völkerrecht
  • OGH, 25.04.2018, 2 Ob 52/18p
  • Allgemeines Privatrecht
  • BG Steyr, 30.10.2017, 26 A 1036/16a
  • JBL 2018, 728
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht

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