


Analoge Anwendung des § 783 ABGB auf nicht konkret pflichtteilsberechtigte Geschenknehmer
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 145
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2567 Wörter, Seiten 713-716
30,00 €
inkl MwSt




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Nach § 783 Abs 1 S 2 ABGB ist ein Geschenknehmer zur Erhebung eines Hinzu- und Anrechnungsbegehrens legitimiert, wenn er abstrakt pflichtteilsberechtigt ist, aber aufgrund Pflichtteilsverzicht oder Entschlagung nicht konkret pflichtteilsberechtigt ist. Nimmt ein konkret Pflichtteilsberechtigter einen von diesem Wortlaut nicht erfassten Geschenknehmer wegen nicht ausreichender Verlassenschaft nach §§ 789 ff ABGB in Anspruch, dann ist der auf diese Weise belangte Beschenkte in analoger Anwendung des § 783 Abs 1 S 2 ABGB ebenfalls zur Erhebung eines Hinzu- und Anrechnungsbegehrens legitimiert, kann also gegen den Pflichtteilskläger einwenden, dass sich dieser selbst eine andere Schenkung anrechnen lassen muss.
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- § 790 ABGB
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- LG Korneuburg, 07.09.2022, 4 Cg 15/22d
- Allgemeines Privatrecht
- § 791 ABGB
- OLG Wien, 24.02.2023, 13 R 199/22p
- OGH, 25.07.2023, 2 Ob 100/23d
- § 783 ABGB
- Zivilverfahrensrecht
- JBL 2023, 713
- § 789 ABGB
- Arbeitsrecht
Nach § 783 Abs 1 S 2 ABGB ist ein Geschenknehmer zur Erhebung eines Hinzu- und Anrechnungsbegehrens legitimiert, wenn er abstrakt pflichtteilsberechtigt ist, aber aufgrund Pflichtteilsverzicht oder Entschlagung nicht konkret pflichtteilsberechtigt ist. Nimmt ein konkret Pflichtteilsberechtigter einen von diesem Wortlaut nicht erfassten Geschenknehmer wegen nicht ausreichender Verlassenschaft nach §§ 789 ff ABGB in Anspruch, dann ist der auf diese Weise belangte Beschenkte in analoger Anwendung des § 783 Abs 1 S 2 ABGB ebenfalls zur Erhebung eines Hinzu- und Anrechnungsbegehrens legitimiert, kann also gegen den Pflichtteilskläger einwenden, dass sich dieser selbst eine andere Schenkung anrechnen lassen muss.
- § 790 ABGB
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- LG Korneuburg, 07.09.2022, 4 Cg 15/22d
- Allgemeines Privatrecht
- § 791 ABGB
- OLG Wien, 24.02.2023, 13 R 199/22p
- OGH, 25.07.2023, 2 Ob 100/23d
- § 783 ABGB
- Zivilverfahrensrecht
- JBL 2023, 713
- § 789 ABGB
- Arbeitsrecht