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Zulässigkeit des Rechtswegs bei Streitigkeit zwischen zwei Ärzten über den Abschluss eines Kaufvertrags über eine Ordination

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Bei einer Streitigkeit zwischen zwei Ärzten über den Abschluss eines Kaufvertrags über eine Ordination handelt es sich um keine Streitigkeit „bei Ausübung des ärztlichen Berufes“, weshalb vor Einbringung der Zivilrechtsklage die Streitigkeit nicht einem Schlichtungsausschuss der Ärztekammer zur Schlichtung nach § 94 Abs 1 ÄrzteG 1998 vorzulegen ist.

  • OGH, 26.07.2023, 9 Ob 28/23t
  • JBL 2023, 736
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 94 Abs 1 ÄrzteG
  • LGZ Graz, 16.12.2022, 20 Cg 86/22i
  • OLG Graz, 10.05.2023, 4 R 28/23d
  • Arbeitsrecht

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