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Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen im Internet

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 145
Inhalt:
Aufsatz
Umfang:
9375 Wörter, Seiten 699-709

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Die Bekämpfung der Begehung von sogenannten Äußerungsdelikten im Internet liegt vor allem unter den Stichworten „Hass im Netz“ seit einiger Zeit im Fokus der Öffentlichkeit. In diesem Zusammenhang fanden vor allem die Ehrenschutzdelikte sowie die Verhetzung und Verstöße gegen das VerbotsG in der Literatur große Beachtung, nicht jedoch die mitunter ebenso einschlägige Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen iS des § 282 Abs 2 StGB. In folgendem Beitrag soll dieser Tatbestand daher einer grundlegenden Behandlung unterzogen werden. Insbesondere soll auf Besonderheiten der Tatbegehung über Internetseiten und soziale Medien eingegangen werden.

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  • § 3g VerbotsG
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