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Schockschmerzengeld für Stiefeltern

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Besteht zwischen Stiefelternteil und Stiefkind eine Beziehung, die einer „gelebten Kernfamilie“ entspricht (hier: unter anderem jahrelanges Leben in einer Hausgemeinschaft, Ersatz des leiblichen Vaters durch Stiefvater bei Erziehung, schulischen Belangen und anderen Angelegenheiten), ist der Stiefelternteil Angehöriger mit Anspruch auf „Schockschmerzengeld“ im Falle des Unfalltods des Stiefkinds.

  • OGH, 19.09.2023, 2 Ob 126/23b
  • § 1327 ABGB
  • LGZ Graz, 22.09.2022, 13 Cg 23/22y
  • § 1295 ABGB
  • OLG Graz, 13.04.2023, 5 R 165/22g
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 1325 ABGB
  • Zivilverfahrensrecht
  • JBL 2023, 731
  • Arbeitsrecht

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