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Anforderungen an die urkundliche Ausfertigung eines gerichtlichen Vergleichs für seine Vollstreckbarkeit.

Autor

Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEBABand 65
Inhalt:
Rechtsprechung des OGH
Umfang:
570 Wörter, Seiten 788-789

20,00 €

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§§ 56, 79 GOG; §§ 39 54, 54b EO. Die betreibende Partei muss eine geschäftsordnungsgemäße Ausfertigung des Exekutionstitels beibringen. Ausfertigungen von gerichtlichen Vergleichen sind von der Geschäftsstelle unter Verwendung des Formulars ZPForm 91 herzustellen und mit dem Vermerk „Für die Richtigkeit der Ausfertigung“ zu unterschreiben. Diesen Anforderungen genügt eine Ausfertigung des Verhandlungsprotokolls auch dann nicht, wenn sie mit der Unterfertigungsstampiglie des Richters versehen ist.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • OGH, 07.06.2017, 3 Ob 100/17b
  • oeba-Slg 2017/2410

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