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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Zur Anfechtung des Verkaufs einer überbelasteten Liegenschaft.

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§ 2 AnfO; § 237 EO. Das Anfechtungsrecht dient nicht dazu, den Gläubigern Vorteile zu verschaffen, die sie ohne Vornahme der angefochtenen Rechtshandlung nicht erzielt hätten.

Bei Anfechtung einer Liegenschaftsveräußerung darf zwar nicht leichtfertig angenommen werden, dass eine Verbesserung der Befriedigungsaussichten nicht zu erwarten ist. Hätte der Kläger aber nur dann Befriedigung aus dem Meistbot erlangt, wenn es den Verkehrswert um mehr als 100% überstiegen hätte, so ist eine Benachteiligung des Klägers durch den Verkauf der Liegenschaft zu verneinen.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • OGH, 26.01.2017, 3 Ob 251/16g
  • oeba-Slg 2017/2398

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