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wohnrechtliche blätter

Heft 6, Juni 2020, Band 33

Anwendung der Veräußerungsbeschränkung des WEG auf Freihandverkauf von Parkplätzen

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Die freihändige Veräußerung eines Parkplatzes durch den Insolvenzverwalter ist unzweifelhaft ein derivativer Erwerbsvorgang. Die Veräußerungsbeschränkung des § 5 Abs 2 WEG gegenüber „liegenschaftsfremden Personen“ gilt auch für freihändige Veräußerungen.

  • § 5 Abs 2 WEG
  • OGH, 21.05.2019, 5 Ob 19/19h
  • § 413 ABGB
  • BG Graz-West, TZ 8041/20018
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2020/67
  • LGZ Graz, 4 R 224/18t

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