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Kündigung wegen erheblich nachteiligen Gebrauchs
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 33
- Rechtsprechung, 699 Wörter
- Seiten 207-208
- https://doi.org/10.33196/wobl202006020701
30,00 €
inkl MwStEin erheblich nachteiliger Gebrauch vom Mietgegenstand iSd § 30 Abs 2 Z 3 1. Fall MRG liegt vor, wenn durch eine wiederholte, länger währende vertragswidrige Benützung des Bestandobjekts oder durch eine längere Reihe von Unterlassungen notwendiger Vorkehrungen eine erhebliche Verletzung der Substanz des Mietgegenstands erfolgt oder auch nur droht. Des Weiteren, wenn durch das nachteilige Verhalten des Mieters wichtige wirtschaftliche oder persönliche Interessen des Vermieters oder anderer Mieter gefährdet werden. Ob ein solcher erheblich nachteiliger Gebrauch vorliegt, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
- WOBL-Slg 2020/65
- § 30 Abs 2 Z 3 1. Fall MRG
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 28.08.2019, 7 Ob 111/19b, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- LG Wiener Neustadt, 19 R 22/19z
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