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wohnrechtliche blätter

Heft 6, Juni 2020, Band 33

Fadinger, Hannah/​Seeber, Thomas

COVID-19 alleine reicht nicht für eine Mietzinsminderung gem §§ 1104 f ABGB

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Die Interpretation der §§ 1104 f ABGB geht in einigen Fachbeiträgen iZm COVID-19 wesentlich über Sinn und Zweck der Regelung hinaus, um eine Mietzinsbefreiung bzw -minderung aufgrund der derzeit wirtschaftlich schwierigen Situation für viele Geschäftsraummieter herbei zu argumentieren. In vorliegendem Beitrag soll insb auf die Aussagen Praders eingegangen und gezeigt werden, dass auch, wenn für gewisse Mieter eine Mietzinsminderung aufgrund von COVID-19 aus unserer Sicht möglich ist, dies sicherlich nicht für sämtliche (Geschäftsraum)mieter gelten kann.

  • Fadinger, Hannah
  • Seeber, Thomas
  • WOBL 2020, 189
  • § 1107 ABGB
  • Mietrecht
  • § 1105 ABGB
  • § 1106 ABGB
  • Bestandrecht
  • Miet- und Wohnrecht
  • COVID-19
  • Mietzinsminderung
  • § 1104 ABGB

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