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Arbeitsrecht: Zum Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

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Art 3 Abs 1 der RL 2008/94/EG ist dahin auszulegen, dass in einem Fall, in dem nach der betreffenden nationalen Regelung bestimmte, bei der vom Arbeitnehmer gewollten Beendigung des Arbeitsvertrags sowie bei der Entlassung aus objektiven Gründen geschuldete gesetzliche Entschädigungen wie die vom vorlegenden Gericht angeführten unter den Begriff „Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ iS dieser Vorschrift fallen, auch gesetzliche Entschädigungen unter diesen Begriff fallen müssen, die bei der vom Arbeitnehmer gewollten Beendigung des Arbeitsvertrags wegen der Verlegung des Arbeitsorts durch den Arbeitgeber, die einen Wohnsitzwechsel des Arbeitnehmers erforderlich macht, geschuldet werden.

  • Art 3 Abs 1 der RL 2008/94/EG des EP und des Rates vom 22. Oktober 2008 über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
  • EuGH, 28.06.2018, Rs C-57/17, (Eva Soraya Checa Honrado/Fondo de Garantía Salarial; Tribunal Superior de Justicia de la Comunidad Valenciana [Oberstes Gericht der Autonomen Gemeinschaft Valencia, Spanien])
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2018/157

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