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- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 32
- Rechtsprechung, 744 Wörter
- Seiten 528-528
- https://doi.org/10.33196/wbl201809052801
30,00 €
inkl MwStErkrankung des Arbeitnehmers während des Verbrauchs von Zeitausgleich hat keine Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis. Das gilt auch für den Zeitausgleich bei Nachtschwerarbeit. Ob der Zeitausgleich vereinbart wurde oder vom Arbeitgeber nach besonderen gesetzlichen Vorschriften zulässigerweise einseitig angeordnet wurde, macht keinen Unterschied.
- WBl-Slg 2018/164
- § 3Art V Abs 1 NSchG-Novelle
- § 10 Abs 1 AZG
- OLG Wien, 23.10.2017, 7 Ra 37/17p-14
- LG St. Pölten, 29.11.2017, 25 Cga 41/16d-10
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OGH, 27.02.2018, 9 ObA 10/18p
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