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Heft 9, September 2018, Band 32
Zur Erforderlichkeit verfahrensrechtlicher Sonderbestimmungen
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 32
- Rechtsprechung, 1723 Wörter
- Seiten 530-532
- https://doi.org/10.33196/wbl201809053004
30,00 €
inkl MwStEs gibt zahlreiche Sachverhalte, in denen das öffentliche Interesse an der sofortigen Umsetzung eines Bescheides der FMA das Rechtsschutzinteresse des Betroffenen überwiegt. Von der abweichenden Regelung hinsichtlich der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde sind auf Grund der pauschalen Anordnung des § 22 Abs 2 FMABG aber auch Verfahren vor der Finanzmarktaufsichtsbehörde erfasst, die mit keiner besonderen Dringlichkeit verbunden sind. Mag es auch sein, dass sich im Einzelfall Abgrenzungsprobleme zwischen Verfahren mit unionsrechtlichen Implikationen und solchen, die einen rein nationalen Ursprung haben, ergeben, ermächtigt dies den Gesetzgeber nicht zur undifferenzierten Erlassung sonderverfahrensrechtlicher Bestimmungen für die gesamte Tätigkeit der Finanzmarktaufsichtsbehörde.
- Art 11 Abs 2 B-VG
- § 13 VwGVG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Art 136 Abs 2 B-VG
- VfGH, 02.03.2018, G 257/2017
- WBl-Slg 2018/170
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