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Arzthaftung: Schutzzweck des Behandlungsvertrags über pränatale Diagnostik
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 137
- Rechtsprechung, 2012 Wörter
- Seiten 185-187
- https://doi.org/10.33196/jbl201503018501
30,00 €
inkl MwStWirtschaftliche Belastungen aufgrund einer medizinischen Fehlleistung können nur dann schadenersatzrechtlich ersatzfähig sein, wenn der Schutz vor solchen Belastungen zum Schutzzweck der verletzten vertraglichen Arztpflicht gehörte. Die Schutzpflicht endet jedenfalls an der Grenze objektiver Voraussehbarkeit einer Gefährdung der Interessen des Vertragspartners des Arztes bzw der Klinik.
Der Zweck eines Behandlungsvertrags über die pränatale Diagnostik besteht vor allem in der Ermittlung von Entwicklungsstörungen und Fehlbildungen des ungeborenen Kindes und in der Schaffung der Grundlage für eine sachgerechte Entscheidung über die weitere Vorgangsweise der Eltern. Wird dieser vertragliche Schutzzweck nachträglich erreicht, so sind nach diesem Zeitpunkt entstandene Folgen zeitlich außerhalb des vertraglichen Schutzzwecks gelegen.
- § 1295 Abs 1 ABGB
- OGH, 23.07.2014, 8 Ob 54/14w
- Öffentliches Recht
- HG Wien, 26.07.2013, 32 Cg 107/11a
- JBL 2015, 185
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- OLG Wien, 26.02.2014, 4 R 208/13g
- Arbeitsrecht
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