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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Aufrechnung gegen Rückersatzansprüche wegen verbotener Einlagenrückgewähr?

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§§ 1438, 1494 ABGB; § 83 GmbHG. Die fünfjährige Verjährungsfrist des § 83 Abs 5 GmbHG beginnt im Zeitpunkt der rechtswidrigen Zahlung zu laufen. Mit der Rückforderung nach §§ 82 f GmbHG konkurriert die Rückforderung von verbotenen Leistungen nach allgemeinem Bereicherungsrecht. Kann sich die Gesellschaft wegen Verjährung nicht mehr auf §§ 82 f GmbHG stützen, sondern nur mehr auf Bereicherungsrecht, besteht für den Schuldner kein Aufrechnungsverbot mehr.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • oeba-Slg 2018/2468
  • OGH, 21.12.2017, 6 Ob 206/17p

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