


Aufrechnung gegen Rückersatzansprüche wegen verbotener Einlagenrückgewähr?
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 66
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 1071 Wörter, Seiten 353-354
20,00 €
inkl MwSt




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§§ 1438, 1494 ABGB; § 83 GmbHG. Die fünfjährige Verjährungsfrist des § 83 Abs 5 GmbHG beginnt im Zeitpunkt der rechtswidrigen Zahlung zu laufen. Mit der Rückforderung nach §§ 82 f GmbHG konkurriert die Rückforderung von verbotenen Leistungen nach allgemeinem Bereicherungsrecht. Kann sich die Gesellschaft wegen Verjährung nicht mehr auf §§ 82 f GmbHG stützen, sondern nur mehr auf Bereicherungsrecht, besteht für den Schuldner kein Aufrechnungsverbot mehr.
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- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
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- oeba-Slg 2018/2468
- OGH, 21.12.2017, 6 Ob 206/17p
§§ 1438, 1494 ABGB; § 83 GmbHG. Die fünfjährige Verjährungsfrist des § 83 Abs 5 GmbHG beginnt im Zeitpunkt der rechtswidrigen Zahlung zu laufen. Mit der Rückforderung nach §§ 82 f GmbHG konkurriert die Rückforderung von verbotenen Leistungen nach allgemeinem Bereicherungsrecht. Kann sich die Gesellschaft wegen Verjährung nicht mehr auf §§ 82 f GmbHG stützen, sondern nur mehr auf Bereicherungsrecht, besteht für den Schuldner kein Aufrechnungsverbot mehr.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- oeba-Slg 2018/2468
- OGH, 21.12.2017, 6 Ob 206/17p