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Aufrechnung gegen Rückersatzansprüche wegen verbotener Einlagenrückgewähr?
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 66
- Rechtsprechung des OGH, 1071 Wörter
- Seiten 353-354
- https://doi.org/10.47782/oeba201805035301
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inkl MwSt§§ 1438, 1494 ABGB; § 83 GmbHG. Die fünfjährige Verjährungsfrist des § 83 Abs 5 GmbHG beginnt im Zeitpunkt der rechtswidrigen Zahlung zu laufen. Mit der Rückforderung nach §§ 82 f GmbHG konkurriert die Rückforderung von verbotenen Leistungen nach allgemeinem Bereicherungsrecht. Kann sich die Gesellschaft wegen Verjährung nicht mehr auf §§ 82 f GmbHG stützen, sondern nur mehr auf Bereicherungsrecht, besteht für den Schuldner kein Aufrechnungsverbot mehr.
- Kellner, Markus
- Bollenberger, Raimund
- oeba-Slg 2018/2468
- OGH, 21.12.2017, 6 Ob 206/17p
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