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Zur Inanspruchnahme des Ausfallsbürgen.

Autor

Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEBABand 66
Inhalt:
Rechtsprechung des OGH
Umfang:
1694 Wörter, Seiten 349-350

20,00 €

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§ 1356 ABGB. Der Ausfallsbürge haftet schon bei Uneinbringlichkeit der besicherten Forderung, nicht erst bei insolvenzrechtlicher Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners.

Hat der Gläubiger erfolglos Exekution geführt, so liegt es am Ausfallsbürgen, substantiiert zu behaupten und zu beweisen, dass weitere Exekutionsschritte sinnvoll und erfolgversprechend gewesen wären.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • OGH, 20.12.2017, 8 Ob 127/17k
  • oeba-Slg 2018/2464

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