


Aufschiebende Wirkung einer Amtsrevision der FMA betreffend Verweigerung der Akteneinsicht in einem Verfahren gem § 70 Abs 2 BWG.
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 70
- Inhalt:
- Erkenntnisse des VwGH
- Umfang:
- 686 Wörter, Seiten 613-613
20,00 €
inkl MwSt




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§ 70 Abs 2 BWG, § 30 VwGG
Die gem § 30 Abs 2 VwGG gebotene Interessenabwägung fällt zu Gunsten der revisionswerbenden FMA aus, weil der durch den Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses des BVwG drohende Nachteil – nämlich die Gewährung der Akteneinsicht und Bekanntgabe der gewünschten Daten – im Fall des Erfolgs der Revision nicht rückgängig gemacht werden könnte.
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- Fister, Mathis
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- oeba-Slg 2022/274
- VwGH, 21.12.2021, Ra 2021/02/0251
§ 70 Abs 2 BWG, § 30 VwGG
Die gem § 30 Abs 2 VwGG gebotene Interessenabwägung fällt zu Gunsten der revisionswerbenden FMA aus, weil der durch den Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses des BVwG drohende Nachteil – nämlich die Gewährung der Akteneinsicht und Bekanntgabe der gewünschten Daten – im Fall des Erfolgs der Revision nicht rückgängig gemacht werden könnte.
- Fister, Mathis
- oeba-Slg 2022/274
- VwGH, 21.12.2021, Ra 2021/02/0251