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Aufschiebende Wirkung einer Amtsrevision der FMA betreffend Verweigerung der Akteneinsicht in einem Verfahren gem § 70 Abs 2 BWG.

Autor

Fister, Mathis
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEBABand 70
Inhalt:
Erkenntnisse des VwGH
Umfang:
686 Wörter, Seiten 613-613

20,00 €

inkl MwSt

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§ 70 Abs 2 BWG, § 30 VwGG

Die gem § 30 Abs 2 VwGG gebotene Interessenabwägung fällt zu Gunsten der revisionswerbenden FMA aus, weil der durch den Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses des BVwG drohende Nachteil – nämlich die Gewährung der Akteneinsicht und Bekanntgabe der gewünschten Daten – im Fall des Erfolgs der Revision nicht rückgängig gemacht werden könnte.

  • Fister, Mathis
  • oeba-Slg 2022/274
  • VwGH, 21.12.2021, Ra 2021/02/0251

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