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Aufschiebende Wirkung einer Amtsrevision der FMA betreffend Verweigerung der Akteneinsicht in einem Verfahren gem § 70 Abs 2 BWG.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 70
- Erkenntnisse des VwGH, 686 Wörter
- Seiten 613-613
- https://doi.org/10.47782/oeba202208061301
20,00 €
inkl MwSt§ 70 Abs 2 BWG, § 30 VwGG
Die gem § 30 Abs 2 VwGG gebotene Interessenabwägung fällt zu Gunsten der revisionswerbenden FMA aus, weil der durch den Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses des BVwG drohende Nachteil – nämlich die Gewährung der Akteneinsicht und Bekanntgabe der gewünschten Daten – im Fall des Erfolgs der Revision nicht rückgängig gemacht werden könnte.
- Fister, Mathis
- oeba-Slg 2022/274
- VwGH, 21.12.2021, Ra 2021/02/0251
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