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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian/​Wolkerstorfer, Thomas

Zur Legitimations- und Liberationswirkung bei Sparbüchern.

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§§ 31, 32 BWG; § 6 FM-GwG. Nennt der sich identifizierende Vorleger eines Kleinbetragssparbuchs iSd § 31 Abs 3 BWG das Losungswort, so obliegt der Bank der Beweis, dass der Vorleger mangels Rechtsnachfolge oder Vollmacht nicht zur Geltendmachung des Rückzahlungsanspruchs berechtigt ist. Die Bestimmung des § 32 Abs 4 Z 1 BWG, nach der die Bank berechtigt ist, gegen Vorlage des Kleinbetragssparbuchs und Nennung des Losungswortes an den gem § 6 Abs 1 Z 1 FM GwG identifizierten Vorleger der Sparurkunde auszuzahlen, lässt sich nicht so auslegen, dass sie eine Auszahlung jedenfalls vornehmen müsste und ihr eine Prüfung der materiellen Berechtigung des Vorlegers untersagt wäre.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • Wolkerstorfer, Thomas
  • oeba-Slg 2022/2838
  • OGH, 23.02.2022, 3 Ob 208/21s

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