


Zur Legitimations- und Liberationswirkung bei Sparbüchern.
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 70
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 2852 Wörter, Seiten 599-601
20,00 €
inkl MwSt




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§§ 31, 32 BWG; § 6 FM-GwG. Nennt der sich identifizierende Vorleger eines Kleinbetragssparbuchs iSd § 31 Abs 3 BWG das Losungswort, so obliegt der Bank der Beweis, dass der Vorleger mangels Rechtsnachfolge oder Vollmacht nicht zur Geltendmachung des Rückzahlungsanspruchs berechtigt ist. Die Bestimmung des § 32 Abs 4 Z 1 BWG, nach der die Bank berechtigt ist, gegen Vorlage des Kleinbetragssparbuchs und Nennung des Losungswortes an den gem § 6 Abs 1 Z 1 FM GwG identifizierten Vorleger der Sparurkunde auszuzahlen, lässt sich nicht so auslegen, dass sie eine Auszahlung jedenfalls vornehmen müsste und ihr eine Prüfung der materiellen Berechtigung des Vorlegers untersagt wäre.
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- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- Wolkerstorfer, Thomas
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- oeba-Slg 2022/2838
- OGH, 23.02.2022, 3 Ob 208/21s
§§ 31, 32 BWG; § 6 FM-GwG. Nennt der sich identifizierende Vorleger eines Kleinbetragssparbuchs iSd § 31 Abs 3 BWG das Losungswort, so obliegt der Bank der Beweis, dass der Vorleger mangels Rechtsnachfolge oder Vollmacht nicht zur Geltendmachung des Rückzahlungsanspruchs berechtigt ist. Die Bestimmung des § 32 Abs 4 Z 1 BWG, nach der die Bank berechtigt ist, gegen Vorlage des Kleinbetragssparbuchs und Nennung des Losungswortes an den gem § 6 Abs 1 Z 1 FM GwG identifizierten Vorleger der Sparurkunde auszuzahlen, lässt sich nicht so auslegen, dass sie eine Auszahlung jedenfalls vornehmen müsste und ihr eine Prüfung der materiellen Berechtigung des Vorlegers untersagt wäre.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- Wolkerstorfer, Thomas
- oeba-Slg 2022/2838
- OGH, 23.02.2022, 3 Ob 208/21s