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Zur Verjährungsfrist Schadensbegriff bei ungewolltem Depot-Verkauf.

Autor

Kellner, Markus/​Liebel, Fabian
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEBABand 70
Inhalt:
Rechtsprechung des OGH
Umfang:
1796 Wörter, Seiten 606-608

20,00 €

inkl MwSt

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Artikel Zur Verjährungsfrist Schadensbegriff bei ungewolltem Depot-Verkauf. in den Warenkorb legen

§§ 1293, 1295, 1298, 1323, 1478, 1489 ABGB. Die Verjährungsfrist des § 1489 ABGB beginnt im Zeitpunkt der Kenntnis von Schaden und Schädiger. Nach dem weiten Schadensbegriff des ABGB ist jeder rechtliche Nachteil ein Schaden, somit jeder Zustand, an dem ein geringeres rechtliches Interesse als am bisherigen besteht. Ein solcher realer Schaden besteht auch dann, wenn entgegen dem Willen des Eigentümers ein Wertpapierdepot verkauft wird und dadurch ein Bargeldbetrag an die Stelle von Wertpapieren tritt.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • OGH, 04.11.2021, 5 Ob 168/21y
  • oeba-Slg 2022/2842

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