


Kündigungsverbot des § 27 VZKG gilt nur für Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen.
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 70
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 900 Wörter, Seiten 611-611
20,00 €
inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download




-
§ 902 ABGB; §§ 3, 23, 24, 25, 27 VZKG. Nicht jedes Zahlungskonto iSd § 3 Abs 1 VZKG, sondern nur ein „Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen“ unterliegt den Bestimmungen der §§ 25 ff VZKG über die umfassten Dienste, die zulässigen Entgelte und die Kündigungsmöglichkeiten.
-
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
-
- OGH, 02.02.2022, 6 Ob 208/21p
- oeba-Slg 2022/2845
§ 902 ABGB; §§ 3, 23, 24, 25, 27 VZKG. Nicht jedes Zahlungskonto iSd § 3 Abs 1 VZKG, sondern nur ein „Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen“ unterliegt den Bestimmungen der §§ 25 ff VZKG über die umfassten Dienste, die zulässigen Entgelte und die Kündigungsmöglichkeiten.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- OGH, 02.02.2022, 6 Ob 208/21p
- oeba-Slg 2022/2845