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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Kündigungsverbot des § 27 VZKG gilt nur für Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen.

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§ 902 ABGB; §§ 3, 23, 24, 25, 27 VZKG. Nicht jedes Zahlungskonto iSd § 3 Abs 1 VZKG, sondern nur ein „Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen“ unterliegt den Bestimmungen der §§ 25 ff VZKG über die umfassten Dienste, die zulässigen Entgelte und die Kündigungsmöglichkeiten.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • OGH, 02.02.2022, 6 Ob 208/21p
  • oeba-Slg 2022/2845

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