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Ausschluss wegen früherer mangelhafter Leistungserbringung – Befugnis zur Beurteilung der Zuverlässigkeit obliegt allein dem Auftraggeber?
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 19
- Judikatur, 3352 Wörter
- Seiten 309-314
- https://doi.org/10.33196/rpa201905030901
20,00 €
inkl MwStArt 57 Abs 4 Buchst c und g der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, wonach die gerichtliche Anfechtung der von einem öffentlichen Auftraggeber wegen erheblicher Mängel bei der Ausführung eines öffentlichen Auftrags getroffenen Entscheidung, diesen zu kündigen, die Beurteilung der Zuverlässigkeit des von dieser Kündigung betroffenen Teilnehmers durch den öffentlichen Auftraggeber, der eine neue Ausschreibung durchführt, in der Phase der Auswahl der Bieter ausschließt.
- Anzeletti, Nina
- Makarius, Ingrid
- berufliches Fehlverhalten
- Vertragskündigung
- RPA 2019, 309
- Rechtsbehelf
- Art 57 RL 2014/24/EU
- Unregelmäßigkeiten
- Abhilfemaßnahmen
- Zuverlässigkeit
- EuGH, 19.06.2019, C-41/18, „Meca“
- Ausführungsmängel
- Beurteilungsspielraum
- self-cleaning
- fakultative Ausschlussgründe
- Vergaberecht
- Kündigungsanfechtung
- Bieterauswahl
- Leistungsfähigkeit
- Compliance-Maßnahmen
- Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- Verfehlung