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Müssen wirklich alle Verurteilungen für die Eignungsprüfung bekanntgegeben werden?
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 19
- Judikatur, 1186 Wörter
- Seiten 301-302
- https://doi.org/10.33196/rpa201905030101
20,00 €
inkl MwStFür die Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit nicht mehr relevante Verurteilungen müssen in Vergabeverfahren nicht bekannt gegeben werden.
Es sind für nicht mehr relevante Verurteilungen auch keine Maßnahmen zum Nachweis der Selbstreinigung anzugeben, weil eine solche Bedeutung aus dem Zweck dieser Bestimmung nicht abgeleitet werden kann.
Es liegt auch keine schwerwiegende Täuschung gemäß § 249 Abs 2 Z 9 BVergG 2018 vor, wenn der Bieter eine nicht mehr relevante Verurteilung nicht bekannt gibt.
- Wicho, Lorenz
- § 249 Abs 2 Z 9 BVergG
- § 302 Abs 1 Z 2 BVergG
- Selbstreinigung
- Eignungsprüfung
- § 302 Abs 1 Z 5 BVergG
- § 254 Abs 5 Z 2 BVergG
- VGW Wien, 11.04.2019, VGW-123/077/3780/2019
- RPA 2019, 301
- § 251 Abs 6 BVergG
- Sektorenauftraggeber
- relevante Verurteilung
- Vergaberecht
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