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Heft 9, September 2017, Band 65
Auswirkungen unzulässiger Einlagenrückgewähr auf Dritte.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 65
- Rechtsprechung des OGH, 666 Wörter
- Seiten 639-639
- https://doi.org/10.47782/oeba201709063901
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inkl MwSt§§ 82, 83 GmbHG; § 502 ZPO. Normadressaten des Verbots der Einlagenrückgewähr sind die Gesellschaft und der Gesellschafter, nicht Dritte. Sie sind nur bei Kollusion und grober Fahrlässigkeit rückgabepflichtig.
Eine allgemeine Erkundigungs- und Prüfpflicht einer kreditgewährenden Bank besteht nicht für alle Fälle denkmöglicher Einlagenrückgewähr, sondern nur dort, wo sich der Verdacht so weit aufdrängt, dass er nahezu einer Gewissheit gleichkommt.
- Kellner, Markus
- Bollenberger, Raimund
- OGH, 29.03.2017, 6 Ob 48/17b
- oeba-Slg 2017/2385
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