


Auswirkungen unzulässiger Einlagenrückgewähr auf Dritte.
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 65
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 666 Wörter, Seiten 639-639
20,00 €
inkl MwSt




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§§ 82, 83 GmbHG; § 502 ZPO. Normadressaten des Verbots der Einlagenrückgewähr sind die Gesellschaft und der Gesellschafter, nicht Dritte. Sie sind nur bei Kollusion und grober Fahrlässigkeit rückgabepflichtig.
Eine allgemeine Erkundigungs- und Prüfpflicht einer kreditgewährenden Bank besteht nicht für alle Fälle denkmöglicher Einlagenrückgewähr, sondern nur dort, wo sich der Verdacht so weit aufdrängt, dass er nahezu einer Gewissheit gleichkommt.
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- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
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- OGH, 29.03.2017, 6 Ob 48/17b
- oeba-Slg 2017/2385
§§ 82, 83 GmbHG; § 502 ZPO. Normadressaten des Verbots der Einlagenrückgewähr sind die Gesellschaft und der Gesellschafter, nicht Dritte. Sie sind nur bei Kollusion und grober Fahrlässigkeit rückgabepflichtig.
Eine allgemeine Erkundigungs- und Prüfpflicht einer kreditgewährenden Bank besteht nicht für alle Fälle denkmöglicher Einlagenrückgewähr, sondern nur dort, wo sich der Verdacht so weit aufdrängt, dass er nahezu einer Gewissheit gleichkommt.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- OGH, 29.03.2017, 6 Ob 48/17b
- oeba-Slg 2017/2385