


Verjährung des Anlegerschadens im Amtshaftungsrecht.
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 65
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 700 Wörter, Seiten 639-640
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§ 1489 ABGB; § 6 AHG. Sobald im Vermögen des späteren Amtshaftungsklägers ein Nachteil eingetreten ist, beginnt die absolute 10-Jahresfrist des § 6 AHG zu laufen. Anlegerschäden treten in dem Moment ein, da sich das Vermögen des Anlegers anders zusammensetzt, als von ihm gewünscht.
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- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
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- OGH, 29.03.2017, 1 Ob 48/17s
- oeba-Slg 2017/2386
§ 1489 ABGB; § 6 AHG. Sobald im Vermögen des späteren Amtshaftungsklägers ein Nachteil eingetreten ist, beginnt die absolute 10-Jahresfrist des § 6 AHG zu laufen. Anlegerschäden treten in dem Moment ein, da sich das Vermögen des Anlegers anders zusammensetzt, als von ihm gewünscht.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- OGH, 29.03.2017, 1 Ob 48/17s
- oeba-Slg 2017/2386