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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus/​Diregger, Christoph/​Edelmann, Ulrich

Erste Judikatur zum „kalten Delisting“!

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§ 1295 ABGB; § 125 AktG; § 83 BörseG.

Ein „kaltes Delisting“ durch gesellschaftsrechtliche Umgründungsschritte ist rechtsmissbräuchlich und die darauf abzielenden Gesellschaftsbeschlüsse sind nichtig, wenn zwischen dem Interesse der Gesellschaft am Delisting und dem Interesse der Aktionäre an einer Börsenotiz ein ganz krasses Missverhältnis besteht.

Das Stimmverbot nach § 125 AktG greift bereits dann ein, wenn eine von der Interessenkollision ungetrübte Stimmabgabe faktisch nicht zu erwarten ist.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • Diregger, Christoph
  • Edelmann, Ulrich
  • oeba-Slg 2017/2382
  • OGH, 23.06.2017, 6 Ob 221/16t

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