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Die Annahme und Übermittlung eines Auftrags, der eine Portfolioverwaltung zum Inhalt hat, ist keine Wertpapierdienstleistung iS von Art 4 Abs 1 Nr 2 der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente.

Autor

Lurger, Brigitta
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEBABand 65
Inhalt:
Erkenntnisse des EuGH
Umfang:
2563 Wörter, Seiten 648-650

20,00 €

inkl MwSt

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Artikel Die Annahme und Übermittlung eines Auftrags, der eine Portfolioverwaltung zum Inhalt hat, ist keine Wertpapierdienstleistung iS von Art 4 Abs 1 Nr 2 der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente. in den Warenkorb legen

Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/39/EG - Märkte für Finanzinstrumente - Art 4 Abs 1 Nr 2 - Begriff „Wertpapierdienstleistungen“ - Anhang I Abschnitt A Nr 1 - Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die ein oder mehrere Finanzinstrument(e) zum Gegenstand haben - Mögliche Einbeziehung der Vermittlung des Abschlusses eines Portfolioverwaltungsvertrags;

Art 4 Abs 1 Nr 2 der Richtlinie 2004/39/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/ EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/ EWG des Rates in Verbindung mit Anhang I Abschnitt A Nr 1 dieser Richtlinie ist dahin auszulegen, dass die Wertpapierdienstleistung, die in der Annahme und Übermittlung von Aufträgen besteht, die ein oder mehrere Finanzinstrument(e) zum Gegenstand haben, nicht die Vermittlung des Abschlusses eines Portfolioverwaltungsvertrags umfasst.

  • Lurger, Brigitta
  • EuGH, 08.02.2017, C-678/15, 4. Kammer
  • oeba-Slg 2017/77

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