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Befristetes Arbeitsverhältnis - unwirksame Kündigungsvereinbarung

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Auch für ein befristetes Arbeitsverhältnis können die Parteien die Möglichkeit einer Kündigung vereinbaren. Die Dauer der Befristung und die Möglichkeit zur Kündigung müssen aber in einem angemessenen Verhältnis stehen. Das ist nicht der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis auf ca 3,5 Monate befristet und für beide Seiten eine dem Kollektivvertrag entsprechende Kündigungsfrist von 14 Tagen vereinbart wurde.

  • OGH, 17.12.2018, 9 ObA 104/18m
  • § 879 ABGB
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2019/107
  • § 1162 ABGB
  • OLG Linz, 01.08.2018, 12 Ra 46/18y-24

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