Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Juristische Personen als unmittelbare Strafadressaten
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 33
- Rechtsprechung, 1702 Wörter
- Seiten 362-363
- https://doi.org/10.33196/wbl201906036201
30,00 €
inkl MwStIn Abkehr vom Amtswegigkeitsprinzip sieht § 99d BWG ein Ermessen der FMA vor („kann ... verhängen“), juristische Personen als unmittelbare Strafadressaten zu verfolgen sowie gegebenenfalls zu bestrafen.
Da die juristische Person nicht selbst handeln kann, ist ihre Strafbarkeit gem § 99d BWG eine Folge des tatbestandsmäßigen, rechtswidrigen und schuldhaften Verhaltens einer Führungsperson. Demgemäß ist für die Wirksamkeit der gegen die juristische Person gerichteten Verfolgungshandlung die genaue Umschreibung der Tathandlung der natürlichen Person vonnöten.
- § 9 VStG
- WBl-Slg 2019/115
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 99d BWG
- VwGH, 29.03.2019, Ro 2018/02/0023
Weitere Artikel aus diesem Heft
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €