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Zur Beweislast bei verdeckter Einlagenrückgewähr
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 33
- Rechtsprechung, 111 Wörter
- Seiten 357-357
- https://doi.org/10.33196/wbl201906035701
30,00 €
inkl MwStEine verdeckte Einlagenrückgewähr kann zwar damit gerechtfertigt werden, dass besondere betriebliche Gründe im Interesse der Gesellschaft vorliegen, wenn dies nach der Formel des Fremdvergleichs dahin gedeckt ist, dass das Geschäft, das mangels objektiver Wertäquivalenz ein Vermögensopfer der Gesellschaft bedeutet, auch mit einem Außenstehenden geschlossen worden wäre. Der Gesellschafter ist für die Gleichwertigkeit seiner Gegenleistungen bei prima facie bestehendem Verdacht der Einlagenrückgewähr behauptungs- und beweispflichtig. Ein Verstoß gegen § 82 GmbHG zieht absolute Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach sich.
- OLG Graz, 28.01.2019, 7 Ra 47/18p-16
- § 82 GmbHG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OGH, 25.03.2019, 8 ObA 18/19h
- WBl-Slg 2019/111
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