


Bestpreisklauseln von Hotelbuchungsportalen im Spannungsfeld zwischen Wettbewerbsrecht und Ökonomie
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 30
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 2629 Wörter, Seiten 758-762
30,00 €
inkl MwSt




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Hotelbuchungsportale verwenden Bestpreisklauseln, die Ihnen gegenüber den Hotels weitestgehende Preis- und Verfügbarkeitsparität gewährleisten sollen. Bestpreisklauseln sind geeignet, die Preissetzungsmöglichkeiten von Hotels erheblich einzuschränken und damit die Wettbewerbsintensität sowohl zwischen den Buchungsplattformen als auch zwischen Hotels untereinander zu vermindern. Der österreichische Gesetzgeber bereitet aktuell ein generelles Verbot von Bestpreisklauseln vor, indem er diese als aggressive Geschäftspraktiken ex lege für nichtig erklären will.
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- Böheim , Michael
-
- § 7 PrAG
- Bestpreisklauseln
- Netzwerkeffekte
- Missbrauchskontrolle
- § 1a Anhang UWG
- § 23 KartG
- § 5 KartG
- Hotelbuchungsportale
- WBL 2016, 758
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 1 KartG
- § 21 KartG
- Wettbewerbsökonomie
- Marktabgrenzung
- Marktbeherrschung
- Marktmachtmissbrauch
- Wettbewerbsrecht
- Loi macron
- Art 101 AEUV
- Art 102 AEUV
- zwei-seitige Plattformen
- Kartellverbot
Hotelbuchungsportale verwenden Bestpreisklauseln, die Ihnen gegenüber den Hotels weitestgehende Preis- und Verfügbarkeitsparität gewährleisten sollen. Bestpreisklauseln sind geeignet, die Preissetzungsmöglichkeiten von Hotels erheblich einzuschränken und damit die Wettbewerbsintensität sowohl zwischen den Buchungsplattformen als auch zwischen Hotels untereinander zu vermindern. Der österreichische Gesetzgeber bereitet aktuell ein generelles Verbot von Bestpreisklauseln vor, indem er diese als aggressive Geschäftspraktiken ex lege für nichtig erklären will.
- Böheim , Michael
- § 7 PrAG
- Bestpreisklauseln
- Netzwerkeffekte
- Missbrauchskontrolle
- § 1a Anhang UWG
- § 23 KartG
- § 5 KartG
- Hotelbuchungsportale
- WBL 2016, 758
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 1 KartG
- § 21 KartG
- Wettbewerbsökonomie
- Marktabgrenzung
- Marktbeherrschung
- Marktmachtmissbrauch
- Wettbewerbsrecht
- Loi macron
- Art 101 AEUV
- Art 102 AEUV
- zwei-seitige Plattformen
- Kartellverbot