


Die Meistbegünstigungsklausel im Spiegel kartellrechtlicher Judikatur
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 30
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 6837 Wörter, Seiten 763-773
30,00 €
inkl MwSt




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Die Meistbegünstigungsklausel kann in Verträge zwischen Unternehmen aufgenommen werden und besagt, dass sich jemand einem Vertragspartner gegenüber verpflichtet, Dritten keine günstigeren Konditionen zu gewähren als dem Vertragspartner. Die kartellrechtliche Beurteilung einer solchen Meistbegünstigungsklausel schien hinreichend geklärt, bis jüngste Entscheidungen zur Spar-Gruppe in Österreich und zu Online-Hotelbuchungsportalen in Deutschland Meistbegünstigungsklauseln – insbesondere in der Form von Bestpreisklauseln – kritisch beurteilten. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, welche kartellrechtliche Beurteilung bei der Vereinbarung einer Meistbegünstigungsklausel künftig zu erwarten ist. Auch legistische Entwicklungen werden berücksichtigt.
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- Lettner, Harald
-
- Meistbegünstigungsklausel
- Aggressive Geschäftspraktik
- § 7 PrAG
- § 2 NVG
- Kernbeschränkung
- § 1a Anhang UWG
- Bestpreisklausel
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 1 KartG
- verbotene Preisbindung
- Art 4 Vertikal-GVO
- WBL 2016, 763
- Art 101 AEUV
- Art 102 AEUV
Die Meistbegünstigungsklausel kann in Verträge zwischen Unternehmen aufgenommen werden und besagt, dass sich jemand einem Vertragspartner gegenüber verpflichtet, Dritten keine günstigeren Konditionen zu gewähren als dem Vertragspartner. Die kartellrechtliche Beurteilung einer solchen Meistbegünstigungsklausel schien hinreichend geklärt, bis jüngste Entscheidungen zur Spar-Gruppe in Österreich und zu Online-Hotelbuchungsportalen in Deutschland Meistbegünstigungsklauseln – insbesondere in der Form von Bestpreisklauseln – kritisch beurteilten. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, welche kartellrechtliche Beurteilung bei der Vereinbarung einer Meistbegünstigungsklausel künftig zu erwarten ist. Auch legistische Entwicklungen werden berücksichtigt.
- Lettner, Harald
- Meistbegünstigungsklausel
- Aggressive Geschäftspraktik
- § 7 PrAG
- § 2 NVG
- Kernbeschränkung
- § 1a Anhang UWG
- Bestpreisklausel
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 1 KartG
- verbotene Preisbindung
- Art 4 Vertikal-GVO
- WBL 2016, 763
- Art 101 AEUV
- Art 102 AEUV