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wohnrechtliche blätter

Heft 2, Februar 2020, Band 33

BGH: Erhaltungspflicht des Vermieters und Mietzinsminderungsrecht des Mieters bei mangelnder subjektiver Beeinträchtigung des Mieters

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Für das Bestehen der Pflicht des Vermieters die Wohnung gem § 535 Abs 1 Satz 2 BGB zum vertragsgemäßen Gebrauch zu überlassen und sie fortlaufend in diesem Zustand zu erhalten, ist es unerheblich, ob der Mieter die Sache tatsächlich nutzt und ihn ein Mangel daher subjektiv beeinträchtigt. Bei einer nicht unerheblichen Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit einer Wohnung durch einen Mangel ist von einem Mietzinsminderungsrecht auszugehen. Diesem Minderungsbegehren steht die Überlassung der Wohnung an Dritte nicht entgegen, da das Minderungsrecht kraft Gesetzes eintritt.

  • LG Frankfurt am Main, 17 S 53/16
  • § 536 Abs 1 BGB
  • WOBL-Slg 2020/30
  • BGH, 22.08.2018, VIII ZR 99/17
  • Miet- und Wohnrecht
  • AG Bad Homburg, 2 C 2295/14, siehe dazu den Beitrag von Häublein in diesem Heft der wobl 2020, 41.
  • § 535 Abs 1 BGB

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