BGH: Keine Irreführung durch Konsumentenbefragung
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIRBand 11
- Judikatur, 3726 Wörter
- Seiten 222 -227
- https://doi.org/10.33196/ziir202302022201
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Eine geschäftliche Handlung, die eine im Sinne von § 5 Abs 1 Satz 2 Fall 1 dUWG unwahre Angabe enthält, kann unabhängig davon im Sinne von § 5 Abs 1 UWG irreführend sein, ob diese Angabe einen der in § 5 Abs 1 Satz 2 Fall 2 dUWG aufgeführten Umstände betrifft.
Die fehlende Unabhängigkeit oder Neutralität des Veranstalters einer Konsumentenbefragung kann nicht allein daraus gefolgert werden, dass der Veranstalter den zu bewertenden Unternehmen Werbematerialien zur Verfügung stellt, mithilfe derer Verbraucher zur Abgabe einer Bewertung aufgefordert werden können. Zweifel an der Objektivität einer Verbraucherbefragung können sich allerdings dann ergeben, wenn die Werbematerialien geeignet sind, die von den Kunden abzugebende qualitative Bewertung der Unternehmen oder das Abstimmungsergebnis zu beeinflussen.
Amtliche Leitsätze
- Thiele, Clemens
- 8 Abs 3 Nr 2 dUWG
- ZIIR 2023, 222
- Irreführung
- 5 Abs 1 Satz 2 Alt 1 und Alt 2 dUWG
- fehlende Unabhängigkeit oder Neutralität des Veranstalters einer Konsumentenbefragung
- Webshop Award Germany
- Medienrecht
- unwahre Angabe als irreführende geschäftliche Handlung
- § 3 Abs 1 dUWG
- 8 Abs 1 Satz 1 dUWG
- BGH, 12.05.2022, I ZR 203/20, Webshop Awards
- Wettbewerbsverstoß
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