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Bindungswirkung der Streitverkündung trotz Zurückweisung der Nebenintervention?

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 135
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1536 Wörter, Seiten 52-53

30,00 €

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Eine Streitverkündung entfaltet auch dann Bindungswirkung, wenn der Beitritt des Nebenintervenienten zu Unrecht zurückgewiesen wird. Diesen trifft daher die Obliegenheit, eine zu Unrecht erfolgte Zurückweisung seines Beitritts mit den zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln zu bekämpfen. Erst die rechtskräftige Zurückweisung der Nebenintervention nach ordnungsgemäßer Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Rechtsmittel lässt die Bindungswirkung entfallen.

  • HG Wien, 06.12.2011, 27 Cg 53/11s
  • § 18 ZPO
  • Öffentliches Recht
  • OGH, 13.09.2012, 6 Ob 140/12z
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • OLG Wien, 11.05.2012, 5 R 18/12x
  • § 17 ZPO
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • JBL 2013, 52
  • Arbeitsrecht

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