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Heft 2, Februar 2019, Band 141
Das Rückwirkungsgebot begünstigender Strafgesetze nach Art 7 EMRK im Verwaltungs-, Finanz- und Kriminalstrafrecht
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 141
- Aufsatz, 6138 Wörter
- Seiten 82-90
- https://doi.org/10.33196/jbl201902008201
30,00 €
inkl MwStIn seinem Erkenntnis vom 29.11.2017, G 94/2017, sah der VfGH in einer Übergangsvorschrift über die Weitergeltung der – strengeren – zuständigkeitsbestimmenden Wertgrenzen (§ 53 FinStrG) vor der FinStrG-Novelle 2010 einen Verstoß gegen Art 7 EMRK. Nach dem Gerichtshof stand die Übergangsvorschrift durch ihre Fortschreibung der strengeren Rechtslage vor der Novelle dem Gebot der Gewährung des Vorteils des milderen Strafgesetzes (Art 7 EMRK; „Lex-Mitior-Grundsatz“) nach Maßgabe der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) entgegen. Der Beitrag erörtert zunächst potenzielle Konsequenzen des VfGH-Erkenntnisses für vergleichbare (Übergangs)Bestimmungen. Im Anschluss folgt eine Analyse der restriktiven Judikaturlinie des OGH, nach deren Kern ein uneingeschränkter Günstigkeitsvergleich (§ 61 StGB) im Rechtsmittelverfahren außerhalb des „Rechtsmittelkalküls“ liegt. Diese Judikaturlinie steht im Widerspruch zur Judikatur sowohl des EGMR als auch des VfGH. Die These, es sei „gelungen, die einschlägige Grundrechtsjudikatur des EGMR im beeindruckend anpassungsfähigen System der Nichtigkeitsgründe des Strafverfahrens vollständig abzubilden [...]“, konfrontiert der Beitrag mit der Gegenthese und zeigt, dass für den OGH künftig kein Weg an der umfassenden Gewährleistung des von Art 7 EMRK verbürgten Rückwirkungsgebots vorbeiführt.
- Capelare, Jennifer
- Schaunig, Günther
- Art 7 EMRK
- § 1 StGB
- Rückwirkungsgebot
- JBL 2019, 82
- Öffentliches Recht
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- § 1 Abs 2 VStG
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- Günstigkeitsvergleich
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