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Heft 2, Februar 2019, Band 141
Solidarhaftung für Verletzung eines Polizisten wegen Losstürmens in einer Gruppe auf Fans des gegnerischen Fußballclubs
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 141
- Rechtsprechung, 900 Wörter
- Seiten 113-114
- https://doi.org/10.33196/jbl201902011301
30,00 €
inkl MwStIn einer Gruppe auf Fans des gegnerischen Fußballclubs loszustürmen ist ein Verhalten, das jedenfalls geeignet ist, Aggressionen und Tätlichkeiten zu fördern. Verletzungen, sei es von gegnerischen Fans, Unbeteiligten oder einschreitenden Sicherheitskräften, sind in einer solchen Situation wahrscheinlich oder zumindest vorhersehbar. Die Rechtsmeinung des Berufungsgerichts, dass daher eine solidarische Haftung auch desjenigen, der zwar den Geschädigten (hier: eingreifenden Polizisten) nicht angegriffen hat, aber mit der Gruppe losgestürmt ist, für die Verletzungsfolgen besteht, ist jedenfalls vertretbar.
- JBL 2019, 113
- Öffentliches Recht
- LG Ried im Innkreis, 04.04.2018, 6 R 3/18k
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- § 1301 ABGB
- OGH, 30.08.2018, 9 Ob 52/18i
- BG Ried im Innkreis, 16.11.2017, 3 C 409/17a
- § 1302 ABGB
- Arbeitsrecht
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