Zum Hauptinhalt springen
Ullreich, Stefan Mathias/​Reisinger, Stefan

Die Bestellung von Trafikanten erfährt konzessionsrechtliche Vorgaben

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Gemäß § 6 Abs 2 BVergGKonz 2018 muss mit der Vergabe einer Dienstleistungskonzession das Betriebsrisiko für die Verwertung der Dienstleistungen auf den Konzessionär übergehen, wobei es sich um ein Nachfrage- oder ein Angebotsrisiko handeln kann. Das Betriebsrisiko gilt als vom Konzessionär getragen, wenn unter normalen Betriebsbedingungen nicht garantiert ist, dass die Investitionsaufwendungen oder die Kosten für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen wieder erwirtschaftet werden können.

Von einer Vergabe einer vom BVergGKonz 2018 ausgenommenen Genehmigungen oder Lizenz ist dann auszugehen, wenn unter anderem eine Bedingung für die Durchführung einer bestimmten Tätigkeit festgelegt wird, die üblicherweise auf Antrag des Wirtschaftsteilnehmers und nicht vom öffentlichen Auftraggeber oder vom Auftraggeber erteilt wird und bei der der Wirtschaftsteilnehmer das Recht hat, sich von der Erbringung von Bau- oder Dienstleistungen zurückzuziehen.

Der Abschluss eines Bestellungsvertrages nach TabMG 1996 schafft ein synallagmatisches Vertragsverhältnis im konzessionsrechtlichen Sinn, da den Tabaktrafikanten insbesondere eine Betriebspflicht trifft. Es liegt daher mit dem Bestellungsvertrag iSd TabMG 1996 keine vom Anwendungsbereich des BVergGKonz 2018 ausgenommene „bloße“ Genehmigung oder Lizenz vor.

Von der Durchführung einer Verhandlung kann abgesehen werden, wenn die Akten erkennen lassen, dass die mündliche Erörterung eine weitere Klärung der Rechtssache nicht erwarten lässt. Bei konkretem sachverhaltsbezogenem Vorbringen des Revisionswerbers ist eine mündliche Verhandlung durchzuführen.

Ein Antragsrecht betreffend die Verhängung einer Geldbuße sieht das BVergGKonz 2018 nicht vor. Ein darauf abzielender Antrag ist daher zurückzuweisen.

  • Ullreich, Stefan Mathias
  • Reisinger, Stefan
  • Konzession
  • Trafiken
  • Geldbuße
  • VwGH, 20.07.2021, Ro 2019/04/0231, „Bestellung von Trafikanten“
  • Nahversorgung mit Tabakerzeugnissen
  • BVergGKonz
  • TabMG
  • mündliche Verhandlung
  • Monopol
  • Verfristung
  • Vergaberecht
  • RPA 2021, 328

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!