Erbringen von Dienstleistungen ohne Registrierung im Staat der Leistung
- Originalsprache: Deutsch
- RPABand 21
- Judikatur, 3695 Wörter
- Seiten 353 -358
- https://doi.org/10.33196/rpa202106035301
20,00 €
inkl MwSt
Die Verpflichtung der Bieter, über eine Registrierung oder eine Zulassung zu verfügen, die nach den Vorschriften erforderlich ist, die für die Tätigkeit, die Gegenstand des betreffenden öffentlichen Auftrags ist, gelten, ist als qualitatives Auswahlkriterium und nicht als eine Bedingung für die Auftragsausführung im Sinne von Art 26 RL 2004/18 anzusehen.
Die Art 2 und 46 RL 2004/18/EG sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der der öffentliche Auftraggeber in einer Bekanntmachung als qualitatives Auswahlkriterium verlangen muss, dass die Bieter bereits bei Abgabe ihres Angebots den Nachweis erbringen, dass sie über eine Registrierung oder eine Zulassung verfügen, die nach den Vorschriften erforderlich ist, die für die Tätigkeit, die Gegenstand des betreffenden öffentlichen Auftrags ist, gelten, und die von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats der Ausführung des Auftrags erteilt wurde, auch wenn sie in dem Mitgliedstaat, in dem sie niedergelassen sind, bereits über eine entsprechende Registrierung oder Zulassung verfügen.
Der Grundsatz des Vertrauensschutzes ist dahin auszulegen, dass er nicht von einem öffentlichen Auftraggeber geltend gemacht werden kann, der im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags zur Einhaltung der nationalen Vorschriften des Lebensmittelrechts von den Bietern verlangt hat, dass sie bereits bei Abgabe ihres Angebots über eine Registrierung oder eine Zulassung durch die zuständige Behörde des Mitgliedstaats der Auftragsausführung verfügen.
- Reisner, Hubert
- RPA 2021, 353
- Vertrauensschutz
- Art 48 Abs 2 lit d RL 2004/18/EG
- Lebensmittel
- grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung
- Auswahlkriterium
- Art 52 Abs 5 RL 2004/18/EG
- Art Abs 1 RL 2004/18/EG
- Art 52 Abs 3 RL 2004/18/EG
- Art 52 Abs 4 RL 2004/18/EG
- Bedingung für die Auftragsausführung
- Art 48 Abs 2 lit j Ziff ii RL 2004/18/EG
- Vergaberecht
- Dienstleistungsfreiheit
- Eignungskriterium
- Art 26 RL 2004/18/EG
- Art 46 Abs 2 RL 2004/18/EG
- EuGH, 20.05.2021, C-6/20, „Riigi Tugiteenuste Keskus“
- Art 49 RL 2004/18/EG
- Art 2 RL 2004/18/EG
Weitere Artikel aus diesem Heft